Rassehundeverband Österreich

...Ihr Partner in Sachen Kynologie

AUSSTELLUNGEN

Bei unseren Ausstellungen geht es nicht nur um die Schönheit der Hunde – wo sowieso immer der eigene der Schönste ist, sondern auch um gemütliches Beisammensein und regen Wissensaustausch. 

Kommen sie vorbei und werden sie ein Teil der RVÖ-Familie.


Auszug der Ausstellungsordnung


Die Ausstellung ist von dem IKFR genehmigt und geschützt.
Zugelassen sind nur Rassehunde, welche in einem anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind und das vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.
Kranke, krankheitsverdächtige und mit Ungeziefer behaftete Hunde werden ausnahmslos abgewiesen.
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angabe von Gründen abzuweisen.
Unsportliches Verhalten des Ausstellers im Rahmen der Ausstellung oder im Ring zieht die Disqualifikation des Hundes nach sich.
Jeder gemeldete Hund muss zur Zeit der Anmeldung Eigentum des Ausstellers sein und darf nur unter dem im Zuchtbuch eingetragenen Namen gemeldet werden.
Wer wissentlich falsche Angaben macht oder Veränderungen und Eingriffe an seinem Hund vornimmt, die geeignet sind, den Richter zu täuschen, verliert den zuerkannten Preis und kann von weiteren Ausstellungen ausgeschlossen werden. Dies gilt ebenso für denjenigen, der einen Richter beleidigt oder sein Werturteil kritisiert.
Das Werturteil des Richters ist nicht anfechtbar. Formfehler müssen der Ausstellungsleitung sofort gemeldet werden, welche die Angelegenheit abzuklären hat. Einsprüche können nur am Ausstellungstag unter Hinterlegung einer Kaution von á 50,-€ berücksichtigt werden. Wird der Einspruch abgewiesen verfällt die Kaution zugunsten der Ausstellungskasse.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Hunde in die richtige Klasse zu versetzen.
Hunde mit zweifelhafter oder unrichtiger Ahnentafel können abgewiesen werden.
Die Ahnentafel der gemeldeten Hunde sowie der Nachweis über bereits errungene Siegertitelsind mitzubringen und auf Verlangen vorzuweisen. Ebenso mitzubringen ist das Leistungsheft bei Hunden mit abgelegten Prüfungen.
Der Eigentümer haftet für jeden Schaden.
Für den Diebstahl von Hunden, für Diebstahl jeglicher Art sowie für entlaufene Hunde kann der Veranstalter beziehungsweise die Ausstellungsleitung nicht haftbar gemacht werden.
Für die rechtzeitige Vorführung der Hunde sind die Aussteller selbst verantwortlich.
Für die Aufrechterhaltung der Ordnung ist der Ausstellungsleitung und deren Funktionären unbedingt Folge zu leisten.
Hunde, die als bissig gelten, haben ausnahmslos einen Beißkorb zu tragen.
Die Leine ist entsprechend der Größe des Hundes zu wählen.

Klasseneinteilung bei Internationalen Rassehundeausstellungen


Babyklasse: Zugelassen sind Hunde, die am Tag der IRA mindestens 3 und höchstens 6 Monate alt sind.
Jüngstenklasse: Zugelassen sind Hunde, die am Tag der IRA mindestens 6 und höchstens 9 Monate alt sind.


Jugendklasse: Mindestalter für alle Rassen 9 Monate.


Junghundeklasse: Mindestalter für Rassen unter 45cm Widerristhöhe 12 Monate, für Rassen über 45cm Widerristhöhe 14 Monate. Höchstalter für Rassen unter 45cm Widerristhöhe 15 Monate, für Rassen über 45cm Widerrristhöhe 18 Monate.

Offene Klasse: Mindestalter für Rassen unter 45cm Widerristhöhe 15 Monate, für Rassen über 45cm Widerristhöhe 18 Monate. Hunde mit nationalem und/oder internationalem Championtitel dürfen nicht in dieser Klasse ausgestellt werden.

Zuchtklasse: Nur für Hündinnen, welche innerhalb des letzten Jahres nachweislich einen Wurf   hatten, sonst wie Offene Klasse.

Gebrauchshundeklasse: Für von dem IKFR anerkannte Gebrauchshunde, die bei Leistungsprüfungen Prädikate errungen haben, wie es die nationalen oder internationalen Leistungsordnungen in dem jeweiligen Land vorgeschrieben haben. Sonst wie Offene Klasse.

Championklasse: Für Hunde mit nationalem oder internationalem Championtitel, bestätigt durch einen von der IKFR anerkannten Verband. In dieser Klasse darf kein CACH vergeben werden.

Ehrenklasse: Für Hunde mit nationalem und internationalem Championtitel, bestätigt durch einen von der IKFR anerkannten Verband. In dieser Klasse wird das CACH vergeben.

Ehrenchampionklasse – Bronze: Für Hunde mit nationalem, internationalem und Ehrenchampion. In dieser Klasse wird das CACH-B vergeben.

Ehrenchampionklasse – Silber: Für Hunde mit Ehrenchampion in Bronze. In dieser Klasse wird das CACH-S vergeben.

Ehrenchampionklasse – Gold: Für Hunde mit Ehrenchampion in Silber. In dieser Klasse wird das CACH-G vergeben.

Europaehrenchampionklasse: Für Hunde mit Ehrenchampion in Gold. In dieser Klasse wird das CACH-EU vergeben.

Weltehrenchampionklasse: Für Hunde mit Europaehrenchampion. In dieser Klasse wird das CACH-W vergeben.

Veteranenklasse: Mindestalter 7 Jahre. Es werden Anwartschaftskarten vergeben.

Doppelmeldungen, d.h. gleichzeitige Meldung in zwei der o.g. Klassen sind verboten. Die Nachweiskarten für Championtitel (ausgenommem Baby-, Jüngsten- und Jugendschampion) sind zur Ausstellung mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen.   Für Zuchtgruppenbewerb und Koppelklasse gilt: Die Hunde müssen bereits in einer der oben angeführten Klassen gemeldet sein.

Zuchtgruppenbewerb: Es müssen drei Hunde der gleichen Rasse oder Varietät gemeldet sein, die vom gleichen Züchter (Zwingername) gezüchtet worden sind. Als Züchter gilt der Besitzer der Mutterhündin zum Zeitpunkt des Wurfes. Die Hunde können verschiedenen Besitzern gehören. Die Zuchtgruppe soll einen unverkennbaren Familientyp zeigen. Je weiter die Gruppe auseinander gezüchtet ist, umso wertvoller ist sie bei Einhaltung o.g. Punkte.

Koppelklasse: Diese Klasse kann, muss aber nicht ausgeschrieben sein. Sie besteht aus 2 Hunden, Rüde und Hündin gleicher Rasse oder Varietät.

Erfordernisse für Championate

Babychampion: Dieser Titel wird vom Rassehundeverband Österreich aufgrund von 2 Anwartschaftskarten (BA) vergeben, die bei Rassehundeschauen des RVÖ und dem IKFR oder von dem IKFR anerkannten Schauen errungen werden müssen. Es besteht kein Zeitlimit.

Jüngstenchampion: Dieser Titel wird vom Rassehundeverband Österreich aufgrund von 2 Anwartschaftskarten (JÜA) vergeben, die bei Rassehundeschauen des RVÖ und dem IKFR oder von dem IKFR anerkannten Schauen errungen werden müssen. Es besteht kein Zeitlimit.

Jugendchampion: Dieser Titel wird vom Rassehundeverband Österreich aufgrund von 2 Anwartschaftskarten (JA) vergeben, die bei Rassehundeschauen des RVÖ und dem IKFR oder von dem IKFR anerkannten Schauen errungen werden müssen. Es besteht kein Zeitlimit.

Junghundechampion: Dieser Titel wird vom Rassehundeverband Österreich aufgrund von 3 Anwartschaftskarten (JHA) vergeben, die bei Rassehundeschauen des RVÖ und dem IKFR oder von dem IKFR anerkannten Schauen errungen werden müssen. Es besteht kein Zeitlimit.

Verbandschampion – RVÖ-Champion: Dieser Titel wird vom Rassehundeverband Österreich aufgrund von 3 Anwartschaftskarten (VA) vergeben, die bei Rassehundeschauen des RVÖ und der IKFR oder von dem IKFR anerkannten Schauen errungen werden müssen. Zwischen dem ersten und letzten VA müssen mindestens 365 Tage liegen.

Österreichischer Champion: Dieser Titel wird vom Rassehundeverband Österreich aufgrund von 3 Anwartschaftskarten (CAC) vergeben, die bei Rassehundeschauen des RVÖ und dem IKFR oder von dem IKFR anerkannten Schauen errungen werden müssen. Zwischen dem ersten und letzten CAC müssen mindestens 365 Tage liegen.

Internationaler Champion: Dieser Titel wird vom IKFR aufgrund von 3 Anwartschaftskarten (CACIB) vergeben, die bei Rassehundeschauen des IKFR oder vom IKFR anerkannten Schauen in mindestens 2 verschiedenen Länder errungen werden müssen. Zwischen dem ersten und letzten CACIB müssen mindestens 365 Tage liegen.

Ehrenchampion: Dieser Titel wird vom IKFR aufgrund von 3 Anwartschaftskarten (CACH) vergeben, die bei Rassehundeschauen des IKFR oder vom IKFR anerkannten Schauen in mindestens 2 verschiedenen Länder errungen werden müssen. Zwischen dem ersten und letzten CACH müssen mindestens 365 Tage liegen.

Ehrenchampion – Bronze: Dieser Titel wird vom IKFR aufgrund von 3 Anwartschaftskarten (CACH-B) vergeben, die bei Rassehundeschauen des IKFR oder vom IKFR anerkannten Schauen in mindestens 2 verschiedenen Länder errungen werden müssen. Zwischen dem ersten und letzten CACH-B müssen mindestens 180 Tage liegen.

Ehrenchampion – Silber: Dieser Titel wird vom IKFR aufgrund von 3 Anwartschaftskarten (CACH-S) vergeben, die bei Rassehundeschauen des IKFR oder vom IKFR anerkannten Schauen in mindestens 2 verschiedenen Länder errungen werden müssen. Zwischen dem ersten und letzten CACH-S müssen mindestens 180 Tage liegen.

Ehrenchampion – Gold: Dieser Titel wird vom IKFR aufgrund von 3 Anwartschaftskarten (CACH-G) vergeben, die bei Rassehundeschauen des IKFR oder vom IKFR anerkannten Schauen in mindestens 2 verschiedenen Länder errungen werden müssen. Zwischen dem ersten und letzten CACH-G müssen mindestens 180 Tage liegen. In jedem Land müssen jeweils 2 Anwartschaften errungen werden.

Europaehrenchampion: Dieser Titel wird vom IKFR aufgrund von 4 Anwartschaftskarten (CACH-EU) vergeben, die bei Rassehundeschauen des IKFR oder vom IKFR anerkannten Schauen in mindestens 2 verschiedenen Länder errungen werden müssen. Zwischen dem ersten und letzten CACH-EU müssen mindestens 365 Tage liegen. In jedem Land müssen jeweils 2 Anwartschaften errungen werden.

Weltchampion: Dieser Titel wird vom IKFR aufgrund von 4 Anwartschaftskarten (CACH-W) vergeben, die bei Rassehundeschauen des IKFR oder vom IKFR anerkannten Schauen in mindestens 2 verschiedenen Länder errungen werden müssen. Zwischen dem ersten und letzten CACH-W müssen mindestens 365 Tage liegen. In jedem Land müssen jeweils 2 Anwartschaften errungen werden.
Alterschampion: Dieser Titel wird vom Rassehundeverband Österreich aufgrund von 3 Anwartschaftskarten (AC) vergeben, die bei Rassehundeschauen des RVÖ und des IKFR oder von dem IKFR anerkannten Schauen errungen werden müssen. Zwischen dem ersten und letzten AC müssen mindestens 365 Tage liegen.

Veteranenchampion: Dieser Titel wird vom Rassehundeverband Österreich aufgrund von 2 Anwartschaftskarten vergeben, die bei Rassehundeschauen des RVÖ und dem IKFR oder von dem IKFR anerkannten Schauen errungen werden müssen. Es besteht kein Zeitlimit.

Wichtiger Hinweis!
Für die Ausstellung eines Championat wird prinzipiell nur 1 fremde (nicht RVÖ-oder IKFR) Anwartschaftskarte anerkannt.  Für das Championat ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 35.- zu entrichten.

Ausstellung von Championaten: Championate werden nur mit den Originalanwartschaftskarten bearbeitet.
Die Anwartschaftskarten sind an
Frau
Dominique Schwab
Knappenstraße 19
2824 Seebenstein
zu senden.